Amazon haftet nicht für Markenrechtsverstöße von Drittanbietern

Ein Parfum- und Kosmetikkonzern hat Amazon verklagt, weil ein Drittanbieter ohne entsprechende Erlaubnis Waren auf dem Marketplace verkauft hat. Nun hat der EuGH sein Urteil gesprochen.

Amazon haftet nicht für Markenrechtsverstöße durch Drittanbieter, die Waren auf dem Amazon-Marketplace anbieten. Markeninhaber sollen jedoch einen Versandstopp verlangen können. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Rechtsstreit, in dem zwei Amazon-Unternehmen auf Unterlassung verklagt worden waren.
Lagerung durch Amazon ist keine Markenrechtsverletzung
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Source: Cloudnachrichtem

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