Arbeitszeiterfassung: Per Stechuhr in die 60er!

Arbeitgeber sind künftig verpflichtet, die Arbeitszeit der Mitarbeiter komplett zu erfassen. Die Stechuhr lässt grüßen! Das EuGH-Urteil zeigt, wie rückwärtsgewandt noch immer über Arbeit nachgedacht wird. Ein Kommentar.

Eine Nachricht, die geradezu perfekt scheint, um die Geister einmal mehr zu scheiden: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter künftig systematisch erfassen. Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft, die einen Ableger der Deutschen Bank verpflichten wollte, die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten ihrer …

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Source: Cloudnachrichtem

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