BGH: Die A-bis-Z-Garantie von Amazon bindet nicht den Verkäufer

Wenn Amazon dem Kunden eine Rundum-Sorglos-Garantie verspricht, muss der Marketplace-Händler dafür nicht immer haften. Anders als bisher kann er nicht nur Amazon, sondern auch den Kunden in die Pflicht nehmen.

Mit der Amazon A-bis-Z-Garantie erhalten Kunden die Sicherheit, dass sie ihr Geld zurückbekommen, wenn etwas nicht passt oder sie mit der Ware aufgrund von Defekten oder falscher Versprechen nicht zufrieden sind – in aller Regel ohne Wenn und Aber und auf Kosten der Marketplace-Verkäufer. Die Verkäufer müssen, das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden, jedoch nicht auf eigene Forderungen …

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Source: Cloudnachrichtem

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