BGH-Urteil: Yelp muss sein Bewertungssystem nicht ändern

Viele Menschen beurteilen im Internet die von ihnen besuchten Geschäfte und Einrichtungen – vom Fitnessstudio bis zum Restaurant. Beim Portal Yelp fließen aber nur ausgewählte Bewertungen in die Gesamtnote ein. Ist das zulässig? Ja, entschied jetzt der BGH. 

Das Onlinebewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag im Streit zwischen einer Betreiberin mehrerer Fitnessstudios im Raum München und dem Internet-Unternehmen. Die Sport-Unternehmerin fühlte sich zu schlecht bewertet. Der VI. Zivilsenat hob ein …

weiterlesen auf t3n.de
Source: Cloudnachrichtem

Tags:

Keine Kommentare

    Hinterlasse einen Kommentar

    error: sorry..