Deutsches Leistungsschutzrecht für Verlage vom EUGH gekippt

Die Bundesregierung hat das nationale Leistungsschutzrecht für Presseverlage 2013 nicht vorab der EU-Kommission vorgelegt. Das war ein Fehler, der das Gesetz unwirksam macht. Inzwischen gibt es einen neuen europäischen Rechtsrahmen, der noch auf sich warten lässt.

Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Es ist nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte, wie die Richter am Donnerstag feststellten. Suchmaschinen wie Google können damit vorerst wieder Fragmente aus Medieninhalten anzeigen, ohne dafür zu bezahlen.
Mit dem …

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Source: Cloudnachrichtem

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