DSGVO-Beschwerde: Anonymisierung reicht als Löschverfahren aus

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung räumt den Nutzern ein Recht auf die Löschung ihrer Daten ein. Doch Anbieter haben nach Ansicht der österreichischen Datenschutzbehörde verschiedene Möglichkeiten, dem Verlangen zu entsprechen.

Das sogenannte Recht auf Löschung personenbezogener Nutzerdaten verpflichtet Anbieter nicht zu einer sofortigen Vernichtung der Daten in ihren Systemen. Das geht aus einer Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) vom Dezember 2018 hervor. Demnach reicht auf Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Anonymisierung der Daten aus, nach der eine Rekonstruktion des …

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Source: Cloudnachrichtem

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