EuGH-Urteil: Gelesene E-Books dürften nicht weiterverkauft werden

Ein Buch lesen und dann weiterverkaufen – für viele Verbraucher ist das selbstverständlich. Aber dürften auch E-Books über einen Onlinehändler mehrfach den Besitzer wechseln? Das höchste EU-Gericht hat geurteilt.

Gelesene E-Books dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht weiterverkauft werden. Nach EU-Recht handele es sich dabei um eine „öffentliche Wiedergabe“, für die es die Erlaubnis des Urhebers bedürfe, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-263/18). Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wertete das Urteil als großen Erfolg.
Hintergrund ist das …

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Source: Cloudnachrichtem

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