Influencer dürfen auf Instagram auf Marken und Unternehmen verlinken, ohne den Beitrag als Werbung zu kennzeichnen. So hat das Landgericht München I heute im Fall von Cathy Hummels geurteilt.
Schleichwerbung lautete der Vorwurf, den der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb gegen Cathy Hummels zur Anzeige gebracht hatte. In mindestens 15 Instagram-Posts habe die 31-Jährige Erwähnungen und Verlinkungen auf von ihr angepriesene Produkte und Marken nicht als Werbung gekennzeichnet.
Das Landgericht München I sah kein wettbewerbswidriges Verhalten und hat die Klage nun …
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Source: Cloudnachrichtem