Nach EuGH-Urteil weiter keine Überwachungszugänge bei Gmail und Co.

Seit Jahren will die Bundesnetzagentur erreichen, dass Googles Gmail als Telekommunikationsdienst angemeldet wird. Der Streit ging bis vor das höchste EU-Gericht. Nun haben die Luxemburger Richter gesprochen.

Die Bundesnetzagentur ist mit dem Versuch gescheitert, Webdienste wie Googles Gmail deutschen Telekombestimmungen zu unterwerfen – und damit auch zu Überwachungsschnittstellen zu zwingen. Solche Angebote seien nach EU-Recht keine elektronischen Telekommunikationsdienste, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-193/18). Demnach müssen Gmail und andere …

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Source: Cloudnachrichtem

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