Rechtsfalle Webinar: Trotz Corona einen kühlen Kopf bewahren

Bei der Auswahl eines Webinar-Werkzeugs steht eine Armada an Tools zur Verfügung, die alle die Basisdisziplinen beherrschen und sich nur in Details unterscheiden. Aber bei einem Thema solltet ihr genau hinschauen: beim Datenschutz.

„Ob Sie einen Zoom-Account haben oder nicht, wir können persönliche Daten von Ihnen oder über Sie sammeln.“ So lasen sich die AGB von Zoom vor dem 29. März 2020. Das Sammeln von Daten deutscher User in San José, Kalifornien, unterliegt der DSGVO und den Bedingungen von Safe Harbour respektive Privacy Shield.
Aber wenn es nur das Sammeln wäre. Zoom hat am 29. März deshalb seine …

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Source: Cloudnachrichtem

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