Wettbewerbszentrale verklagt AU-Schein.de wegen fragwürdiger Krankschreibungs-Praxis

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat Klage gegen den Gründer des Startups AU-Schein.de eingereicht. Sie bezweifelt die Rechtsgültigkeit der ausgestellten Atteste und macht unzulässige Werbung für Fernbehandlungen geltend.

Es sind im Wesentlichen zwei Vorwürfe, die die Wettbewerbszentrale dem Startup macht. Zum einen verspreche AU-Schein.de einen „100 Prozent gültigen AU-Schein“, zum anderen mache das Unternehmen Werbung für Fernbehandlungen, was nach § 9 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) unzulässig sei.
Klagegrund #1: Die Gültigkeit der AU darf nicht garantiert werden
Hinsichtlich der Frage, ob das über AU-Schein…

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Source: Cloudnachrichtem

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