Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass das „Recht auf Vergessen“ auch bei schweren Straftaten gelten muss. Die Richter kassierten damit ein anderslautendes Urteil des Bundesgerichtshofs.
Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2014 können EU-Bürger gegenüber Suchmaschinen wie Google die Löschung von Ergebnissen mit personenbezogenen Daten durchsetzen. Das sogenannte „Recht auf Vergessen“ beziehungsweise „Recht auf Vergessenwerden“ wird seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung dort im Artikel 17 geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich jetzt mit …
weiterlesen auf t3n.de
Source: Cloudnachrichtem