Ebay: Diese Veränderungen kommen auf Händler und Kunden zu

Ebay hat eine Reihe von Neuerungen für gewerbliche Händler angekündigt. Eine davon könnte auch für eine bestimmte Käufergruppe zum Problem werden.

Der Onlinemarktplatz Ebay hat heute einige Veränderungen angekündigt, die insbesondere gewerbliche Händler betreffen. Nicht alles kommt überraschend. In einigen Punkten müssen sich Händler aber umstellen oder zumindest tätig werden, wollen sie nicht riskieren, dass ihr Konto eingefroren wird oder sie bestimmte Artikelangebote nicht mehr online stellen können.

Da ist zunächst die Änderung bei der Umsatzsteuerverpflichtung, die kürzlich als Gesetz verabschiedet wurde. Aufgrund einer Gesetzesänderung (§22f UStG) muss Ebay seit Januar 2019 bestimmte steuerliche Informationen von Verkäufern erheben, um nicht zu riskieren, für nicht gezahlte Umsatzsteuer zur Rechenschaft gezogen zu werden. Im Prinzip ein sinnvolles Gesetz, das vor allem darauf abzielt, dass in der Vergangenheit ein Teil der auf den Plattformen wie Ebay oder auch Amazon Marketplace agierenden Händler aus China sich um die Umsatzsteuerpflicht wenig gekümmert haben. Damit soll nun sichergestellt werden, dass alle Verkäufer ihre Umsatzsteuerpflicht in Deutschland erfüllen. Doch all das betrifft auch deutsche Verkäufer. Deren Frist zur Vorlage der neuen Umsatzsteuerbescheinigung endet am 1. Oktober 2019. Es ist vernünftig, sich bereits frühzeitig die entsprechenden Nachweise seitens des Finanzamts zu besorgen, da „auf den letzten Drücker“ sicherlich viele Händler hier vorstellig werden dürften, und damit längere Wartezeiten bei den Ämtern heraufbeschwören.

Terapeak kostenlos und Werbung mit Streichpreisen

Bereits in der vergangenen Woche hat Ebay die Ausweitung seiner neuen Zahlungsabwicklung auf Deutschland nach behördlicher Genehmigung angekündigt. Damit ändert das Unternehmen die Art und Weise, wie Käufer für ihre Einkäufe bezahlen. Kurz gesagt: Ebay verwaltet die End-to-End-Zahlungserfahrung auf seinem Marktplatz selbst. Für die Käufer soll die Nutzererfahrung dadurch einfacher werden. Alle Beteiligten erhalten, so Ebay, eine größere Auswahl an Zahlungsmöglichkeiten und mehr Flexibilität.

Neu für die gewerblichen Onlineshops ist die Möglichkeit, das bereits seit längerer Zeit zu Ebay gehörende Tool Terapeak kostenlos zu nutzen. Händler können mit dem Analysetool etwa herausfinden, welche Artikel besonders gefragt sind und zu welchem Preis sie diese anbieten sollten. Zudem erhöht Ebay das Kontingent von Angeboten ohne Angebotsgebühr, die Web-Interpret im Rahmen des Programms „Europäischer Verkaufsbeschleuniger“ für internationale Ebay-Websites übersetzt und einstellt.

Ab Juni 2019 können Premium- und Platin-Shopabonnenten auch mit durchgestrichenen Preisen (UVP und Bisher-Preise) über die Ebay-Schnittstelle (API) und Drittanbietertools werben. Dabei sollten die Händler natürlich die geltenden rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers beachten – hier sind einige Wettbewerbsvorschriften einzuhalten.

Eine nicht ganz neue Herausforderung für Händler, die jetzt aber immer mehr verpflichtend wird, sind die Artikelmerkmale, die dem Kunden ein besseres Kauferlebnis ermöglichen und es einfacher machen sollen, nach bestimmten Kriterien (etwa Farbe oder Produktvariante) zu suchen. Ab Mitte Juli 2019 wird daher die Angabe bestimmter Artikelmerkmale für ausgewählte Kategorien in den Bereichen Fashion sowie Haus & Garten zur Pflicht. Ohne diese erforderlichen Artikelmerkmale ist es dann nicht mehr möglich, Angebote neu hochzuladen, wiedereinzustellen oder zu bearbeiten.

Ebay geht gegen Tricks rund um den Artikelstandort vor

Weiter geht es mit den Logistikservices, die Ebay bisher in einer Beta-Version anbietet. Hier kooperiert das Unternehmen mit verschiedenen Logistikdienstleistern, um eine schnellere Lieferung zu wettbewerbsfähigen Konditionen und noch besseren Service zu bieten. Verkäufer, die die Logistikservices nutzen, erfüllen die Standards des Ebay Plus-Programms und profitieren dadurch unter anderem von einer besseren Sichtbarkeit ihrer Angebote durch das Plus-Logo und besonderen Verkäuferschutz. Das Fulfillment-Programm von Ebay bietet die Lagerung, Kommissionierung, Verpackung und Übergabe an den Versanddienstleister am selben Tag bei rechtzeitigem Auftragseingang.

Einige weitere Veränderungen, die vor allem die Händler hier vor Ort freuen dürften, die nicht mit dem Artikelstandort getrickst haben: Ebay prüft in Zukunft genauer, ob der tatsächliche Artikelstandort mit der Versanddauer in Einklang zu bringen sind. Dadurch will man Tricks mit vermeintlichen Reimporten unterbinden. Verkäufer können daher zukünftig keine neuen Angebote mehr einstellen oder Angebote bearbeiten, bei denen der Artikelstandort und die Versandoption nicht zusammenpassen (etwa Artikelstandort „China“ und nationaler Versand mit „DHL Paket“ als Versandoption). Zusätzlich wolle man gegen Händler vorgehen, die keine Lagerhaltung betreiben und Ware quasi erst nach Bestellung über Dritte direkt an den Kunden liefern lassen. Ob die hier vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich ein wirksames Mittel hierfür sind, bleibt abzuwarten, denn das Hase-und-Igel-Spiel zwischen dem Marktplatzbetreiber und den Händlern wird sicherlich weitergehen.

Freut Ebay-Händler: Mehr Schutz gegen unehrliche Kunden

Außerdem hat das Unternehmen angekündigt, die in den letzten Jahren sehr zugunsten der Kunden (und oft zuungunsten von Händlern) betriebene Politik zu ändern, wonach es dem Kunden extrem leicht gemacht wurde, Waren ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken, beziehungsweise gebrauchte oder andere Artikel in den Rücklauf zu geben, als die, die ihm zugestellt worden waren. Auch sei es in der Vergangenheit vorgekommen, dass Käufer Artikel zu Unrecht als „anders als beschrieben“ zurückgesandt hatten und sich so die kostenfreie Rücksendung erschlichen, die sie bei einem freiwilligen Umtausch ohne Beanstandung ansonsten selbst hätten tragen müssen.

Deshalb erleichtert es Ebay nun Verkäufern, Käufer bei unangemessenem Kaufverhalten zu melden. Ab sofort können Verkäufer Verstöße noch eindeutiger beschreiben und dafür sorgen, dass Ebay Grundsatzverstöße schneller untersuchen und Maßnahmen zu ihrem Schutz ergreifen kann. Es solle dabei aber keinesfalls darum gehen, die bestehenden Rechte der Kunden einzuschränken, sondern nur missbräuchliches Verhalten in gravierendem Stil zu unterbinden. Verkäufer sollen hierbei mitwirken, indem sie entsprechend auffällige Fälle an Ebay melden.

Immerhin erklärt Ebay, dass nicht jede Meldung überhaupt zu Sanktionen gegen Käufer führe. Aber das Unternehmen will Käufer zumindest darüber informieren, wenn es entsprechende Klagen gab oder man ein Fehlverhalten des Kunden sehe. Außerdem solle der Endkunde rechtzeitig vorgewarnt werden, wenn solche Sanktionen drohen könnten.

Ein weiteres letztes Detail, das aber nur am Rande interessieren dürfte: Ab Sommer führt Ebay globale einheitliche Bestellnummern ein: Jeder Transaktion ist dann eine neue Bestellnummer zugeordnet, die sowohl für Verkäufer als auch für Käufer sichtbar sein wird. Die Verfolgung von Bestellungen soll damit leichter werden.

Sämtliche Neuerungen hat Ebay auch im Detail auf den Serviceseiten noch einmal beschrieben.

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Source: Cloudnachrichtem

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